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Öffentliche Auslegungen

Wenn der Flächennutzungsplan oder ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert oder aufgehoben werden sollen, finden Bürgerbeteiligungen statt. Für diese Beteiligungen gibt es ein gesondertes Verfahren.

Die Bürgerbeteiligung dient dazu, die Bürgerinnen und Bürger über beabsichtigte Entwicklungen zu informieren. Dabei sollen die Belange der Betroffenen ermittelt und bewertet werden. Bürgerinnen und Bürger erhalten so frühzeitig Informationen und können Anregungen ins Verfahren einbringen. Auf diesem Weg werden sie an den planerischen Entscheidungsprozessen beteiligt.

Niemand ist verpflichtet, sich zu einem solchen Verfahren zu äußern. Wer jedoch sicherstellen möchte, dass seine eigenen Belange bei Entscheidungen berücksichtigt werden, sollte sich beteiligen. Diese Beteiligung ist in der Regel in zwei Stufen möglich:

Die sogenannte „frühzeitige Beteiligung“ findet in einer frühen Phase der Planung statt. Sie soll die Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, dass eine Plan aufgestellt werden soll, welcher Absichten dahinter stecken, welche Auswirkungen der Plan haben wird und, sofern es diese gibt, Varianten oder Alternativen vorstellen.

Den zweiten Schritt bildet der „Entwurf“ des Planes. An erster Stelle steht hier eine Entscheidung des Gemeinderates, der die sogenannte „Offenlage“ beschließt. Anschließend wird der Planentwurf für einen Monat öffentlich ausgelegt, das heißt, jedermann kann ihn während der Dienststunden im Rathaus in Wackersdorf (Dienstsitz der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf) den Plan einsehen. Auch hier besteht die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, sich zu dem Planentwurf zu äußern.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Begründung und integriertem Grünordnungsplan – SO. „Solarpark Imstetten I“

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB:

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans samt Begründung und Grünordnungsplan sowie den vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen / 1. FNP-Änderung liegt in der Zeit vom 17.05. – 17.06.2024 für den Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93  in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf, Marktplatz 1, 92442 Wackersdorf, Zi.-Nr. 11, OG während der Öffnungszeiten (Montag – Freitag von 08.00 – 12:00, Montag, Dienstag, Donnerstag von 13.30 – 16.00 Uhr)  als weitere Zugangsmöglichkeit öffentlich aus.

Die Flächen der Geltungsbereiche sind im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93 als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.

Die Flächen der Anlagen sollen nun als „Sondergebiete für die Nutzung von Solarenergie“ gem. § 11 Abs. 2 BauNVO (Baunutzungsverordnung) ausgewiesen werden, um die Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf/Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf, Marktplatz 1, 92442 Wackersdorf, Zi.-Nr. 11, OG abgegeben werden.

Es besteht die Möglichkeit von der digitalen Einsichtnahme auf der Homepage unter www.vg-wackersdorf Gebrauch zu machen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

In den Festsetzungen des Bebauungsplans in Bezug genommene technische und private Normen (insb. DIN-Normen) können bei der Gemeinde eingesehen werden.

EW Text BPlan Alberndorf 698-Imstetten I-01

EW FNP_Text_Alberndorf -01

Entwurf BB Alberndorf 698_16.04.24-01

Entwurf FNO Alberndorf 698_16.04.24-00

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Begründung und integriertem Grünordnungsplan – SO. „Solarpark Imstetten II“

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB:

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans samt Begründung und Grünordnungsplan sowie den vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen / 1. FNP-Änderung liegt in der Zeit vom 17.05. – 17.06.2024    für den Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93  in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf, Marktplatz 1, 92442 Wackersdorf, Zi.-Nr. 11, OG während der Öffnungszeiten (Montag – Freitag von 08.00 – 12:00, Montag, Dienstag, Donnerstag von 13.30 – 16.00 Uhr)  als weitere Zugangsmöglichkeit öffentlich aus.

Die  Flächen der Geltungsbereiche sind im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93 als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.

Die Flächen der Anlagen sollen nun als „Sondergebiete für die Nutzung von Solarenergie“ gem. § 11 Abs. 2 BauNVO (Baunutzungsverordnung) ausgewiesen werden, um die Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf/FNP-Änderung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf, Marktplatz 1, 92442 Wackersdorf, Zi.-Nr. 11, OG abgegeben werden.

Es besteht die Möglichkeit von der digitalen Einsichtnahme auf der Homepage unter www.vg-wackersdorf Gebrauch zu machen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Baubauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Zusätzlich wird der Entwurf der 1. Flächennutzungsplanänderung und des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans samt Begründung und Grünordnungsplan sowie den vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen während des vorstehenden Zeitraums  für den Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93  in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf, Marktplatz 1, 92442 Wackersdorf, Zi.-Nr. 11, OG während der Öffnungszeiten (Montag – Freitag von 08.00 – 12:00, Montag, Dienstag, Donnerstag von 13.30 – 16.00 Uhr)  als weitere Zugangsmöglichkeit öffentlich ausgelegt.

In den Festsetzungen des Bebauungsplans in Bezug genommene technische und private Normen (insb. DIN-Normen) können bei der Gemeinde eingesehen werden.

Entwurf BB Alberndorf 988_16.04.24-01

EW Text BPlan Alberndorf 987-Imstetten II